Amblyopiescreening

Gutes Sehen beginnt mit Vorsorge!

In unserer Praxis bieten wir Amblyopie- Screenings an. Das Amblyopie-Screening ist eine Untersuchung, die durchgeführt wird, um frühzeitig eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) zu erkennen. Die Vorsorgeuntersuchung U5, U6 oder U7 bieten sich für das frühe Screening an. 

Das sollten Sie wissen

  • Was ist eine Amblyopie?
    Eine Amblyopie ist eine Sehschwäche, die entsteht, wenn das Gehirn die Signale eines Auges nicht richtig verarbeitet. Das betroffene Auge entwickelt sich nicht richtig, was zu einer dauerhaften Sehschwäche führen kann. Oftmals ist Schielen die Ursache. Aber auch andere Ursachen wie z.B. eine starke Hornhautverkrümmung oder eine starke unterschiedliche Brechkraft zwischen den Augen können eine Amblyopie auslösen.
  • Was passiert beim Amblyopie-Screening?
    Beim Screening wird die Sehfähigkeit beider Augen überprüft, um festzustellen, ob sie richtig zusammenarbeiten. Dabei werden organische und optische Fehler der Augen gemessen. Unser modernes Messgerät kann die Messungen schon in Sekunden durchführen (das Kind muss nicht getropft werden, Nebenwirkungen sind ausgeschlossen). Das Screening kann bereits im frühen Säuglingsalter durchgeführt werden.
  • Warum ist das Screening wichtig?
    Je früher eine Amblyopie erkannt wird, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung. Unbehandelt kann eine Amblyopie zu einer dauerhaften Sehschwäche führen.
  • Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten?
    Private Krankenkassen übernehmen die Kosten über die GoÄ Ziffer 1217A und 1259A Durch Verträge mit einigen gesetzlichen Krankenkassen werden diese Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen (BARMER, Starke Kids BKK, DAK Gesundheit, Bosch BKK, Bahn- BKK, KKH sowie die IKK Classic). Die Kosten für das Amlyopiescreening liegen bei 20 Euro. Hierüber erhalten Sie eine Privatrechnung. Falls Ihre Krankenkasse bisher keinen Vertrag mit dem Berufsverband BVKJ (siehe aufgeführte Krankenkassen) hat, können Sie die Rechnung mit Bitte um Kostenübernahme einreichen. Ob eine Erstattung gewährt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung.

Für eventuelle Fragen kommen Sie auf unser Praxispersonal zu. Wir beraten Sie diesbezüglich gern. Für Terminvereinbarungen außerhalb der Vorsorgen steht Ihnen unsere Onlinebuchung mit Doctolib zur Verfügung.

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