Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Fit für deinen Traumjob?

Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Unternehmen dürfen Jugendliche nur beschäftigen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurden und die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die angestrebte Tätigkeit die gesunde Entwicklung nicht beeinträchtigt.

Du benötigst / ihre Tochter / ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung?

Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Sachsen. Für die Familie der/ des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.

Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 (!) festgelegte – und seitdem nicht mehr angepasste Honorar in Höhe von 23,50 Euro, das uns das Land Sachsen dafür bezahlt. Daher sind wir nicht bereit, die Untersuchung zu Lasten des Landes Sachsen durchzuführen.

Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar zu Lasten des Landes Sachsen und somit kostenfrei für die Familie der/ des Jugendlichen durchzuführen. Wenn du/ Sie eine solche Praxis aufsuchen möchten, ist dies natürlich möglich. Wir können derzeit aber leider keine entsprechenden Praxen benennen. Informieren Sie sich ggf. bei der Ärztekammer (www.slaek.de) oder Kassenärztlichen Vereinigung (www.kvs.de) oder direkt beim zuständigen Ministerium. Wir können aber nicht garantieren, dass andere Praxen die Untersuchung auf Kosten des Landes Sachsen wie gewünscht durchführen werden.

Falls du bzw. Sie, liebe Eltern, trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, müssen wie sie Ihnen in Rechnung stellen.

Es kommen voraussichtlich folgende Kosten auf Sie zu:

GOÄ Position 32 (3,5facher Steigerungssatz im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung, wegen des hohes Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist):

81,60 Euro.

Dafür gilt unsere gesonderte Honorarvereinbarung, die vor Aufnahme der Untersuchung zwischen uns abzuschließen ist.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen die Kosten nicht erstattet werden.

Die Untersuchung umfasst:

Das sollten Sie wissen

  • Formulare besorgen
    Untersuchungs­berechti­gungs­scheine und Erhebungsbögen erhalten Sie in der Regel von der Schule oder über den unten stehenden Link.
  • Verpflichtende Untersuchung
    Falls gesundheitliche Risiken festgestellt werden, darf die Anstellung nicht erfolgen.
  • Nachuntersuchung möglich
    Wenn eine Gefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden kann, wird eine Nachuntersuchung 10 bis 12 Monate nach Arbeitsbeginn angeordnet.
  • Kostenübernahme
    Die Untersuchung ist für Jugendliche kostenlos, da die Kosten vom Freistaat Sachsen übernommen werden.
  • Wichtige Unterlagen
    Bitte füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und bringen Sie sie zur Untersuchung mit.
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